Am 12. Dezember 2025 wurde Frau Prakairatana Thontiravong, Präsidentin des Instituts für Bildung und Entwicklung der Konfliktbewältigung mit friedlichen Mitteln (I.E.F.), ehemalige Kommissarin der Nationalen Menschenrechtskommission Thailands sowie frühere amtierende Vorsitzende der Nationalen Menschenrechtskommission, eingeladen, eine Festrede zu halten und an der offiziellen Eröffnung des BAM Remedy Centers der Bangkok Commercial Asset Management Public Company Limited (BAM) teilzunehmen.
Frau Prakairatana Thontiravong war zudem Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) sowie nachhaltige Entwicklung im Rahmen der dritten Amtsperiode der Nationalen Menschenrechtskommission. In ihrer Festrede hob sie insbesondere die konkrete Umsetzung der dritten Säule, Zugang zu Abhilfe (Remedy), der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hervor und betonte die Bedeutung wirksamer, zugänglicher und menschenrechtsbasierter Beschwerde- und Abhilfemechanismen im Unternehmenskontext.

Das BAM Remedy Center wurde auf Grundlage der dritten Säule der UN-Leitprinzipien eingerichtet und integriert internationale Menschenrechtsstandards in die operative Praxis des Unternehmens. Ziel des Zentrums ist es, allen von der Geschäftstätigkeit betroffenen Akteuren, darunter Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeitende sowie die allgemeine Öffentlichkeit, einen wirksamen Zugang zu Beschwerdeverfahren und Abhilfemaßnahmen zu ermöglichen.
Die Einrichtung des BAM Remedy Centers gilt als wegweisende Initiative in Thailand und kann als eines der ersten Abhilfezentren betrachtet werden, die systematisch nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ausgestaltet sind. Als Netzwerkpartner des I.E.F. wurde das Zentrum unter der fachlichen Begleitung und den Empfehlungen von Frau Prakairatana Thontiravong entwickelt, die maßgeblich dazu beigetragen hat, die UN-Leitprinzipien von der politischen Verpflichtung in die praktische Umsetzung zu überführen.
Frau Prakairatana Thontiravong hat die Umsetzung der UN-Leitprinzipien in Thailand über alle drei Säulen hinweg entscheidend vorangetrieben.

Im Rahmen der ersten Säule, staatliche Schutzpflicht (Protect), unterstützte sie die Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft, die zur gemeinsamen Unterzeichnung einer Erklärung zur Förderung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Thailand führte. Beteiligt waren unter anderem Vertreter der Wirtschaft sowie die Ministerien für Auswärtige Angelegenheiten, Justiz und Handel. Diese Initiativen trugen wesentlich zur Ausarbeitung und Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bei. Thailand erhielt hierfür internationale Anerkennung und wurde vom Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte als erstes Land in Asien gewürdigt, das einen solchen Aktionsplan offiziell umgesetzt hat.
Im Rahmen der zweiten Säule, unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte (Respect), förderte sie Maßnahmen zur Stärkung der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen. Dazu gehörte die Zusammenarbeit mit der thailändischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) zur Förderung der jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung börsennotierter Unternehmen im Rahmen des Formulars 56-1 One Report. Dieses Berichtsformat integriert ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und verpflichtet Unternehmen zur Durchführung einer umfassenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtprüfung (Human Rights Due Diligence, HRDD).
Die Eröffnung des BAM Remedy Centers stellt einen bedeutenden Meilenstein für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Menschenrechten in Thailand dar und zeigt exemplarisch, wie internationale menschenrechtliche Standards in konkrete, institutionalisierte Praxis überführt werden können, die Transparenz, Verantwortung und nachhaltige Entwicklung fördert.

Sehr geehrte Vorsitzende des Aufsichtsrates,
Prakairatana Thontiravong (12.12.2025)
sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung der Bangkok Commercial Asset Management Public Company Limited,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP),
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung für den Schutz von Rechten und Freiheiten des Justizministeriums,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Nationalen Menschenrechtskommission Thailands,
sehr geehrte Ehrengäste,
sehr geehrte Damen und Herren der Medien,
seit dem Jahr 2017 treibt Thailand die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte systematisch voran. Diese Leitprinzipien basieren auf einem Drei-Säulen-Modell.
Im Rahmen der ersten Säule, der staatlichen Schutzpflicht, hat Thailand beachtliche Fortschritte erzielt. Das Land wurde vom Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte ausdrücklich dafür gewürdigt, als erstes Land in der asiatischen Region einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) offiziell verabschiedet und umgesetzt zu haben.
Auch im Rahmen der zweiten Säule, der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte, konnte Thailand substanzielle Erfolge verzeichnen. Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat börsennotierte Unternehmen dazu angehalten, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung im überarbeiteten Formular 56-1 One Report zu stärken. Dieses Berichtsformat verlangt die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) sowie die Durchführung einer umfassenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtprüfung (Human Rights Due Diligence, HRDD).
Im Hinblick auf die dritte Säule, Zugang zu Abhilfe (Access to Remedy), die sowohl Staat als auch Wirtschaft verpflichtet, wirksame Abhilfe für Personen zu gewährleisten, die von unternehmerischem Handeln betroffen sind, bestand bislang jedoch eine erkennbare Umsetzungslücke. Diese Säule sieht drei Arten von Abhilfemechanismen vor:
erstens gerichtliche Mechanismen,
zweitens staatliche außergerichtliche Beschwerdemechanismen und
drittens außerstaatliche Beschwerdemechanismen, die von Unternehmen selbst betrieben werden.
Bis heute gab es in Thailand keine systematische und konkrete Umsetzung dieser dritten Säule durch den Unternehmenssektor.
Vor diesem Hintergrund stellt die heutige Eröffnung des BAM Remedy Centers einen besonders bedeutenden Meilenstein dar. Sie sendet ein klares Signal, dass der thailändische Unternehmenssektor nun beginnt, die dritte Säule der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte konkret und praktisch umzusetzen. Es kann festgehalten werden, dass die Bangkok Commercial Asset Management Public Company Limited zu den ersten Unternehmen in Thailand zählt, die diesen Schritt gegangen sind.
In meiner Funktion als ehemalige Kommissarin der Nationalen Menschenrechtskommission, frühere amtierende Vorsitzende der Nationalen Menschenrechtskommission sowie als Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung während der dritten Amtsperiode der Kommission, möchte ich meine aufrichtige Anerkennung für die Weitsicht und das Engagement von Frau Thongurai Limpiti, Vorsitzende des Aufsichtsrates, sowie von Dr. Rak Worrakitphokatorn, Vorstandsvorsitzender, zum Ausdruck bringen.
Ihr klares Bekenntnis zur Bedeutung der dritten Säule der UN-Leitprinzipien, Zugang zu Abhilfe, sowie ihre Entscheidung, das BAM Remedy Center einzurichten, zeugen von verantwortungsbewusster Unternehmensführung und vorbildlicher Führungsstärke.
Ich gratuliere herzlich zur offiziellen Eröffnung des BAM Remedy Centers und wünsche dem Zentrum, dass es sich zu einer verlässlichen Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeitende sowie für die Öffentlichkeit entwickelt und einen wirksamen, fairen und zufriedenstellenden Zugang zu Abhilfe ermöglicht.
Abschließend hoffe ich sehr, dass das BAM Remedy Center als Modell und Inspirationsquelle für andere Unternehmen in Thailand dient und dazu beiträgt, das Bewusstsein für die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, insbesondere für die dritte Säule, Zugang zu Abhilfe, zu stärken und diese in vergleichbar konkreter Weise umzusetzen.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.